Aus Sicht des BUND würde aber auch dieser Vorschlag an den zentralen Probleme des ISDS-Systems nichts ändern:
Konzerne behalten Sonderklagerechte, mit denen sie gesetzgeberische oder staatliche Maßnahmen aushebeln können, ohne an ökologische oder soziale Standards gebunden zu sein.
Auch wenn der Gerichtshof einige Verbesserungen in Verfahrensfragen bedeutet, würde im Gegenzug das umstrittene ISDS-System auf Dauer gefestigt und deutlich ausgeweitet.