Bundesfreiwilligendienst

Einfach mal ausbrechen, um etwas Gutes zu tun – das geht mit dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) beim BUND. Und zwar in jedem Alter! Hier finden Einsatzstellen, Freiwillige und Interessierte alle Infos rund um den BFD im Umwelt- und Naturschutz.

Der BFD bietet zahlreiche Möglichkeiten für ökologisches Engagement. In einem Zeitraum von mindestens sechs, in der Regel jedoch 12 Monaten können Sie praktische Erfahrungen sammeln, sich beruflich orientieren, Ihre Kompetenzen erweitern – und die Welt ein kleines Stückchen besser machen. Die BFD-Zentralstelle beim BUND unterstützt Sie dabei.

Aktuelles

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NEU: Teilzeit für alle, Mobilitätszuschlag, Taschengeld, BFD-Vereinbarung

Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz ist am 29.05.2024 in Kraft getreten und enthält folgende wichtige Änderungen für den Bundesfreiwilligendienst:

Teilzeit: Ab sofort können Freiwillige jeden Alters mit Einverständnis der Einsatzstelle einen BFD in Teilzeit (mind. 20,1 h wöchentlich) leisten. Ein Rechtsanspruch auf BFD in Teilzeit besteht jedoch nicht. Für bereits laufende Verträge ist eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit über eine Änderung der BFD-Vereinbarung möglich. 

Taschengeld: Die Obergrenze für Taschengeld im BFD wurde angehoben. Das Taschengeld kann jetzt bis zu 604 Euro monatlich betragen. (Die Kostenerstattung für Einsatzstellen beträgt weiterhin bis zu 300,- EUR bzw. 400,- EUR je nach Alter der Freiwilligen.)

Mobilitätszuschlag: Einsatzstellen können den Freiwilligen monatlich einen Mobilitätszuschlag als Geldzahlung oder als Sachleistung (z.B. Deutschland-Ticket) gewähren. Bei nachgewiesener Nutzung für den öffentlichen Nahverkehr ist dieser Mobiltitätszuschlag sozialversicherungsfrei.

BFD-Vereinbarung: Aufgrund der gesetzlichen Änderungen wurde auch die Vorlage für die BFD-Vereinbarung angepasst. Bitte verwenden Sie künftig immer die aktuelle Vorlage. Sie finden diese unter https://www.bund.net/mitmachen/bundesfreiwilligendienst/downloads-und-links/. Während einer dreimonatigen Übergangszeit wird auch noch die vorige Vereinbarungsvorlage akzepiert. Ab dem 01.09.2024 werden alle Vereinbarungen, die nicht auf der akuellen Vorlage erstellt wurden, unbearbeitet zurückgesendet.

neue Ansprechpartnerin BFD-Verwaltung

Seit Anfang Mai ist die BFD-Verwaltung bei der Zentralstelle BUND wieder besetzt: Wir heißen Astrid Junius als neues Mitglied in unserem Team herzlich willkommen und wünschen ihr eine gute Einarbeitungszeit. Ab sofort erreichen Sie Ihre neue Ansprechpartnerin für BFD-Vertrags- und Verwaltungsangelegenheiten per E-Mail unter astrid.junius(at)bund.net oder telefonisch unter (030) 275 86 437.

Einsatz minderjähriger Freiwilliger

Das pädagogische Konzept und die Strukturen der Zentralstelle BUND sind in erster Linie auf einen BFD für Erwachsene ausgerichtet. Der Einsatz von minderjährigen Freiwilligen ist daher nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Genehmigung durch die Zentralstelle möglich. Dabei prüfen wir neben den Rahmenbedingungen der Einsatzstelle auch die verfügbaren Plätze in geeigneten Seminaren und die Kapazitäten unserer Regionalstellen. Wenn Sie beabsichtigen, Freiwillige einzusetzen, die zu Dienstbeginn die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, bitten wir um Anfrage bis 8 Wochen vor dem geplanten Dienstbeginn.

Abschluss neuer BFD-Vereinbarungen

Seit Jahresbeginn können neue BFD-Vereinbarungen über die Zentralstelle BUND wieder wie gewohnt abgschlossen werden. Die reguläre Vertragslaufzeit beträgt mindestens 6 und höchstens 12 Monate.

Verlängerungen - auch über den 12. BFD-Monat hinaus - sind nach vorheriger Freigabe durch die Zentralstelle möglich. 

Zentralstelle

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V.


Kaiserin-Augusta-Allee 5 10553 Berlin E-Mail schreiben Tel.: +49 302 7586437

Downloads

Hier finden Sie alle Formulare, Merkblätter und Leitfäden:

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Information in English

Vielfalt und Teilhabe

Hier finden Sie Materialien zum Thema Diversitätsorientierung im BFD.

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