Bundesfreiwilligendienst

Einfach mal ausbrechen, um etwas Gutes zu tun – das geht mit dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) beim BUND. Und zwar in jedem Alter! Hier finden Einsatzstellen, Freiwillige und Interessierte alle Infos rund um den BFD im Umwelt- und Naturschutz.

Der BFD bietet zahlreiche Möglichkeiten für ökologisches Engagement. In einem Zeitraum von mindestens sechs, in der Regel jedoch 12 Monaten können Sie praktische Erfahrungen sammeln, sich beruflich orientieren, Ihre Kompetenzen erweitern – und die Welt ein kleines Stückchen besser machen. Die BFD-Zentralstelle beim BUND unterstützt Sie dabei.

Aktuelles

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neue Ansprechpartnerin BFD-Verwaltung

Seit Anfang Mai ist die BFD-Verwaltung bei der Zentralstelle BUND wieder besetzt: Wir heißen Astrid Junius als neues Mitglied in unserem Team herzlich willkommen und wünschen ihr eine gute Einarbeitungszeit. Ab sofort erreichen Sie Ihre neue Ansprechpartnerin für BFD-Vertrags- und Verwaltungsangelegenheiten per E-Mail unter astrid.junius(at)bund.net oder telefonisch unter (030) 275 86 437.

Einsatz minderjähriger Freiwilliger

Das pädagogische Konzept und die Strukturen der Zentralstelle BUND sind in erster Linie auf einen BFD für Erwachsene ausgerichtet. Der Einsatz von minderjährigen Freiwilligen ist daher nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Genehmigung durch die Zentralstelle möglich. Dabei prüfen wir neben den Rahmenbedingungen der Einsatzstelle auch die verfügbaren Plätze in geeigneten Seminaren und die Kapazitäten unserer Regionalstellen. Wenn Sie beabsichtigen, Freiwillige einzusetzen, die zu Dienstbeginn die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, bitten wir um Anfrage bis 8 Wochen vor dem geplanten Dienstbeginn.

Abschluss neuer BFD-Vereinbarungen

Seit Jahresbeginn können neue BFD-Vereinbarungen über die Zentralstelle BUND wieder wie gewohnt abgschlossen werden. Die reguläre Vertragslaufzeit beträgt mindestens 6 und höchstens 12 Monate.

Verlängerungen über den 12. BFD-Monat hinaus sind nach vorheriger Freigabe durch die Zentralstelle möglich. 

Bei neuen BFD-Vereinbarungen bitten wir um Einreichung der vollständigen Unterlagen bis spätestens 4 Wochen vor dem geplantem Dienstbeginn.

Höchstbetrag Taschengeld 2024

Ab 01.01.2024 liegt die neue gesetzliche Obergrenze für Taschengeld-Zahlungen im Bundesfreiwilligendienst bei 453,- EUR pro Monat.

Zentralstelle

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V.


Kaiserin-Augusta-Allee 5 10553 Berlin E-Mail schreiben Tel.: +49 302 7586437

Downloads

Hier finden Sie alle Formulare, Merkblätter und Leitfäden:

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Information in English

Vielfalt und Teilhabe

Hier finden Sie Materialien zum Thema Diversitätsorientierung im BFD.

Mehr Infos

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