Zahlreiche Alltagsprodukte enthalten bereits Nanomaterialien. Da es aber keine Verpflichtung zur Kennzeichnung gibt, sind sie für VerbraucherInnen schwer auszumachen.
Der BUND begrüßt die neue Kennzeichnungspflicht für Nano-Lebensmittel, die am 6. Juli 2011 vom EU-Parlament beschlossen wurde, und fordert aber weiterhin eine Kennzeichnungspflicht für alle Produkte und die Schaffung eines staatlichen Nano-Produktregisters. Der BUND hat selbst die Initiative ergriffen und eine Nanoproduktdatenbank erstellt, mit der die VerbraucherInnen sich einen eigenen Überblick über die in Deutschland verfügbaren Nanoprodukte verschaffen können. Rund 600 Produkte sind bisher darin zu finden. Weitere Produkte sollen folgen. Dabei setzen wir auch auf Ihre Mithilfe: Melden Sie uns Nanoprodukte, auf die Sie beim Einkauf stoßen und die in unserer Datenbank noch fehlen.
Die Datenbank können Sie unter anderem nach Hersteller, Anwendungsbereich und enthaltenen Nanomaterialien durchsuchen. Zur Nanoproduktdatenbank des BUND.