Bio-Lebensmittel auf einem Wochenmarkt.

Bio, öko, regional: Welche Bio-Siegel wirklich bio sind

Grüne Wiesen bewohnt von glücklichen Kühen und Hühnern zieren die Etiketten von Milchflaschen und Eierkartons. Sie täuschen Verbraucher*innen eine Idylle vor, die es in vielen Fällen so nicht gibt. Wir erklären, welchen Siegeln Sie vertrauen können.

Jahr für Jahr wächst die Zahl der Menschen, die sich für Bio-Lebensmittel entscheiden. Eine Vielzahl von bunten Siegeln und mehrdeutigen Begriffen erschweren es Verbraucher*innen jedoch, den Überblick zu behalten. 

Das staatliche Bio-Siegel

Seit 2001 gibt es ein staatliches Bio-Siegel. Das sechseckige Zeichen mit dem Schriftzug "Bio" steht für die Kriterien der EG-Öko-Verordnung. Das Siegel definiert Mindestkriterien und ist im Wesentlichen vertrauenswürdig.

Die Siegel der Anbauverbände

Es geht jedoch noch ökologischer. Die deutschen Bioverbände haben eigene Kriterien entwickelt, welche Produkte sich mit ihrem Logo schmücken dürfen. Ihre Vorgaben gehen deutlich über die Standards des EU-Bio-Siegels hinaus:

  • Die Anbauverbände verlangen unter anderem, dass der Betrieb komplett ökologisch arbeitet. Einzelne Betriebszweige (z.B. Tierhaltung) können nicht ausgenommen werden.
  • Die Bioverbände in Deutschland erlauben wesentlich weniger Tiere je Hektar als das EU-Siegel.
  • Bei den Anbauverbänden dürfen konventionelle Futtermittel gar nicht oder nur in einem sehr begrenzen Rahmen zugefüttert werden. Die EU-Verordnung erlaubt hier größere Anteile.

Aufgrund der strengeren Kriterien empfiehlt der BUND, die Bio-Produkte der Anbauverbände zu kaufen.

Unsere Infografik zeigt Ihnen, welche Kennzeichnungen von Lebensmitteln vertrauenswürdig sind:

Infografik: Lebensmittel-Kennzeichnungen

Die verschiedenen Bio-Siegel und ihre Bewertung
Die verschiedenen Bio-Siegel und ihre Bewertung
Lebensmittel-Kennzeichnung in Deutschland (Auswahl)

"Bio", "öko", "kontrollierter Anbau": häufig gestellte Fragen zu Begriffen

Sie wollen genauer wissen, was sich hinter den oft mehrdeutigen Begriffen und Slogans, die auf Produktverpackungen abgebildet sind, versteckt? Der BUND beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

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Was genau bedeutet "Bio" und "Öko"?

Die Begriffe "Bio" und "Öko" sind seit 1993 gesetzlich geschützt. Wer mit ihnen wirbt, muss die Voraussetzungen dafür erfüllen: nämlich die Vorgaben der EG-Öko-Verordnung.

Diese schreibt unter anderem vor: den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel, eine tiergerechte Haltung mit Auslaufmöglichkeiten, ein Verbot von Gentechnik und eine geringe Verwendung von Zusatzstoffen. Außerdem müssen Produktzutaten zu 95 Prozent aus Öko-Betrieben stammen. Auch Mindeststandards bei der Tierhaltung müssen eingehalten werden: So sind etwa Tageslicht und Zugang zu einer Außenfläche verpflichtend. Die Tiere haben mehr Platz als in konventioneller Haltung.

Lebensmittel, die diese Kriterien erfüllen, sind leicht an dem europaweit einheitlichen Bio-Logo oder dem deutschen Bio-Siegel zu erkennen, das dem EU-Siegel gleichgestellt ist. Hersteller, die ein solches Siegel benutzen, werden jährlich kontrolliert.

Wie sieht es mit anderen Bio-Kennzeichnungen aus? Ist denen zu trauen?

Naturland, Bioland oder Demeter sind bekannte Marken, die für gesunde Lebensmittel stehen. Sie haben sich selbst verpflichtet, die Richtlinien der EG-Öko-Verordnung zu erfüllen und werden ebenfalls regelmäßig kontrolliert. Als Bio-Anbauverbände haben sie sich zum Teil sogar deutlich strengere Auflagen als das EU-Recht gesetzt – beispielsweise bei der Tierhaltung. Deshalb sind die Produkte der Bio-Anbauverbände unbedingt empfehlenswert.

Viele Handelskonzerne bieten eigene Bioprodukte an. Sind die auch wirklich Bio?

Zum Teil ist das der Fall. Und zwar immer dann, wenn auf diesen Marken auch das EU-Bio-Siegel oder das deutsche Bio-Siegel abgebildet ist. Fehlt es, kann man davon ausgehen, dass es sich nicht um wirkliche Bio-Lebensmittel, sondern um Etikettenschwindel handelt. Von solchen Produkten sollten ökologisch bewusste Verbraucher*innen also die Finger lassen.

"Kontrollierter Anbau" – ist das Bio?

Lebensmittel aus "kontrolliertem Anbau": Das klingt gut und beruhigt das Gewissen. Doch wirklich gesunde Lebensmittel hat man damit nicht gekauft. Auch "naturnah" oder "integrierter Pflanzenanbau" sind ähnliche Bezeichnungen, die zum Kaufen animieren sollen, jedoch keinerlei ökologischen Nutzen haben.

Der Grund, warum solche irreführenden Bezeichnungen so beliebt sind, ist einfach: Diese Begriffe darf jeder verwenden, sie unterliegen keinen gesetzlichen Festlegungen. Wie genau der versprochene "kontrollierte Anbau" also funktioniert, entscheidet der Hersteller ganz allein. Genauso ist es beim "integrierten Pflanzenanbau", einer Formulierung, die lediglich eine Selbstverpflichtung zum Pflanzenschutz suggeriert. Eine unabhängige Kontrolle ist bei solchen Bezeichnungen nicht vorgeschrieben. Deshalb: Finger weg!

Gentechnik – ja oder nein?

Verbraucher*innen, die sich vor gentechnisch veränderten Lebensmitteln schützen wollen, haben es nicht leicht. Auch hier sind sie ganz auf eine Kennzeichnung angewiesen.

Denn leider schreibt das Europäische Recht zwar grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht von gentechnisch veränderten Lebensmitteln vor, doch gibt es hier einige Ausnahmeregelungen. Nur bei pflanzlichen Lebensmitteln dürfen keinerlei Spuren von Gentechnik nachweisbar sein. Bei tierischen Erzeugnissen wie Eiern, Milch oder Fleisch ist das anders: Hier darf gentechnisch verändertes Futter bis zu einem Anteil von 0,9 Prozent enthalten sein – ohne, dass eine Kennzeichnung erfolgen muss. Oder es gibt die Ausnahme, das Gen-Futter lediglich kurz vor der Schlachtung nicht mehr verfüttert werden darf.

Diese Lücken in der Kennzeichnungspflicht schließt das deutsche "Ohne Gentechnik"-Siegel. Lebensmittelhersteller können ihre Produkte mit diesem Hinweis versehen. Es bedeutet, dass Tiere den größten Teil ihres Lebens keine Gentech-Pflanzen im Trog hatten. Somit können Verbraucher*innen auch bei tierischen Produkten wählen, ob sie Gentechnik im Futtertrog akzeptieren oder nicht. Leider ist diese Kennzeichnung bisher freiwillig.

Daher fordert der BUND, dass Lebensmittel, die Gentechnik enthalten, verpflichtend gekennzeichnet werden müssen. Nur so können Verbraucher*innen sicher sein, Gentechnik-Produkte meiden zu können.

Wie sieht es mit der Bezeichnung "Regionaler Anbau" aus?

Dieser Kennzeichnung können die Verbraucher*innen nicht immer vertrauen. Denn sie ist oft ungenau: Wo fängt die Region an, wo hört sie auf? Eine einheitliche Regelung für die Bezeichnung "Regionaler Anbau" gibt es nicht. Sie wäre auch schwer, da Lebensmittelinhaltsstoffe mit berücksichtigt werden müssten, die nicht immer aus der Region stammen können.

Deshalb etablierten Unternehmen und Verbände aus dem Lebensmittelbereich 2012 ein Logo, das die Herkunft des Produkts etwas detaillerter erklären soll. Das blau-weiße "Regionalfenster" soll Auskunft darüber geben, wo das Produkt herkommt bzw. wo es verarbeitet wurde und welche regionalen Zutaten es enthält.

Problematisch ist jedoch, dass Produkte mit diesem "Regionalfenster" auch sehr große Gebiete wie beispielsweise „Norddeutschland“ (das kann mehrere Bundesländer umfassen) als "Region" klassifizieren. Auch müssen nicht alle Zutaten aus der angegebenen Region stammen, sondern lediglich die Hauptzutat. Bei zusammengesetzten Produkten darf das Produkt bereits ab einem Gewichtsanteil von 51 Prozent entsprechend gekennzeichnet werden. Bis zu 49 Prozent dürfen also aus anderen Regionen kommen. Die Produkte werden außerdem bundesweit vermarktet, Verbraucher*innen müssen also genau lesen. Die Kennzeichnung ist freiwillig.

Deshalb ist das Logo, für Menschen, die regional einkaufen wollen, nicht empfehlenswert. Wer wirklich regionale Erzeugnisse kaufen will, sollte die heimischen Wochenmärkte aufsuchen.

Nachhaltige Fischerei – ist das überhaupt möglich?

1997 gründete sich der Marine Stewardship Council, kurz MSC, um die dramatische Überfischung der Meere einzudämmen. Der MSC hat ein Siegel entwickelt, das Fisch aus nachhaltiger Fischerei anzeigen soll. Wer das Siegel verwenden möchte, muss drei Grundsätze einhalten:

  • Schutz der Fischbestände,
  • die Fangmethoden dürfen das Ökosystem nur gering belasten und
  • die Fischereien respektieren internationale Vereinbarungen zum Fischfang.

Das MSC-Siegel gilt fünf Jahre, wobei jährliche Kontrollen stattfinden.

An sich ist das MSC-Siegel vertrauenswürdig. Jedoch ist fraglich, ob es die Überfischung der Meere tatsächlich verhindern kann. Aus Sicht des BUND ist das Label deshalb auch nur bedingt empfehlenswert. Der BUND rät generell, weniger Meeresfisch zu essen. 

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